Planung

Foto: Deutsche Bahn AG/Detlev Knauer

Von der Planung bis zum Bau

Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und des Bedarfsplans zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSWAG) plant die DB InfraGO AG alle ihre Infrastrukturprojekte. Manche, wie die Ausbaustrecke (ABS) Oldenburg–Wilhelmshaven, erhalten die Bezeichnung „vordringlicher Bedarf“ und sind somit als dringliches Projekt eingestuft. Diese Projekte werden sehr genau vom Bund geprüft, um ihren volkswirtschaftlichen Nutzen festzustellen. Nur wenn dieser bestätigt ist, werden sie auch umgesetzt.

An der Umsetzung sind viele verschiedene Akteur:innen beteiligt, unter anderem Bauherr:innen und Projektplaner:innen, Bund und Länder, Kommunen und Aufsichtsbehörden sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens werden die unterschiedlichen Interessen dieser Gruppen gegeneinander abgewogen und wiederstrebende Interessen ausgeglichen.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Neue Strecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gilt es aufeinander abzustimmen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung.

Die DB InfraGO AG erstellt zunächst die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Die Unterlagen wurden bis zum 6. Dezember 2020 nach einer Prüfung durch das EBA an die Anhörungsbehörde, in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), weitergeleitet. Bei Planfestsellungsverfahren, die nach dem 6. Dezember 2020 eingeleitet wurden, ist das EBA die Anhörungsbehörde. Dieses veranlasst die Veröffentlichung der Unterlagen in den Kommunen. Somit wird jedem die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Dokument vertraut zu machen. Sowohl während der einmonatigen Offenlage als auch innerhalb der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist können alle Bürger und Bürgerinnen Einwendungen erheben oder Hinweise äußern. Auch Behörden und sonstige Institutionen und Verbände können Einwendungen und Stellungnahmen abgeben.

Das Projekt ABS Oldenburg–Wilhelmshaven ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Die Bahnverlegung Sande ist nicht unmittelbarer Bestandteil des im Bedarfsplan hinterlegten Vorhabens, sondern ist einem separaten Projekt zugeordnet.

Grafik: Ablauf eines Planfestellungsverfahrens