Natur- und Umweltschutz

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„Das ist grün.“: Natur- und Umweltschutz bei der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn als Umweltvorreiter
Die Deutsche Bahn als Umweltvorreiter (Foto: Deutsche Bahn AG/Faruk Hosseini)

Seit Oktober 2017 bündelt die Deutsche Bahn mit „Das ist grün.“ sämtliche Umweltschutz-Projekte unter einem Dach. Ob neue Lebensräume für Wildtiere, Bienen auf DB-Flächen oder die Umsiedlung von Zauneidechsen: die Bahn versteht Natur- und Umweltschutz als eine 360° Aufgabe.

Schützen, was schützenswert ist

Bei der Planung großer Infrastrukturprojekte berücksichtigt die Bahn von Anfang an den Schutz von Mensch und Natur. Eine Vielzahl von Gesetzen auf EU-, Bundes- und Landesebene geben dabei die Rahmenbedingungen vor.

Die Umweltplanung

Die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bilden eine wichtige Grundlage der Planungen, denn dadurch werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter erfasst. Im noch detaillierteren Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden die Eingriffe in die Natur bewertet und konkrete Maßnahmen festgelegt. Ergänzt werden diese Untersuchungen durch spezielle Gutachten zum Artenschutz und zu europäischen Schutzgebieten (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete). Die Umweltplanung wird intensiv mit den zuständigen Behörden, vor allem den Unteren Naturschutzbehörden, abgestimmt.

Zu den Maßnahmen des LBP, die auch planfestgestellt werden, gehören:

  • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Schutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen für europäische Schutzgebiete
  • Gestaltungsmaßnahmen
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Durch das Bahnprojekt ABS Oldenburg–Wilhelmshaven werden Beeinträchtigungen der Schutzgüter verursacht. Durch entsprechende Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen werden zahlreiche Beeinträchtigungen vermieden beziehungsweise auf ein unerhebliches Maß gemindert. Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen werden durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Nach der Umsetzung dieser Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung.

Zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zählen im Projekt zum Beispiel die Begrünung von Schallschutzwänden, die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, das Entsiegeln von Flächen oder das Anbringen von Fledermauskästen und Nistkästen für Vögel sowie größerflächige Aufforstung oder Grünlandextensivierungen.