PFA 2 Rastede–Hahn und PFA 3 Jaderberg–Varel

Als Teil der Ausbaustufe IIIa wurden die Maßnahmen in den insgesamt rund 25,5 Kilometer langen Planfeststellungsabschnitten (PFA) 2 und 3 bereits 2014 fertiggestellt.

Zwischen Rastede, Jaderberg und Varel wurde die Strecke durchgehend zweigleisig ausgebaut und die bereits vorhandenen zweigleisigen Abschnitte ertüchtigt. Dafür war unter anderem eine Stabilisierung des Untergrunds notwendig, die mit Hilfe des FMI-Verfahrens auf etwa 2,5 Kilometer Länge, der Böschungsvernagelung und einer circa 1,5 Kilometer langen Fahrwegtiefgründung erreicht wurde. Zusätzlich wurde eine 80 Zentimeter hohe Tragschicht (PSS) mit zweilagigem Geogitter hergestellt sowie, wo erforderlich, ein zusätzlicher Bodenaustausch durchgeführt.

Auf einer Strecke von 25 Kilometern Länge wurden Schallschutzwände mit bis zu vier Metern Höhe errichtet. Der gesamte Streckenabschnitt wurde in Elektronische Stellwerk-Technik (ESTW) umgerüstet, somit findet die Steuerung der Trasse über die Betriebszentrale (BZ) Hannover statt.

Die Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke beträgt heute 120 Kilometer pro Stunde mit einer zulässigen Radsatzlast von 23,5 Tonnen.

Ingenieurbauwerke

Eisenbahnüberführungen (EÜ)

EÜ Wapel:
Neubau der Bahnbrücke zur zweigleisigen Nutzung der Bahnstrecke.

EÜ Graben, EÜ Wasserlauf, EÜ Wapel, EÜ Südernder Leke, EÜ Nordender Leke:
Erneuerung beziehungsweise Anpassung aller Eisenbahnüberführungen.

Straßenüberführungen (SÜ)

SÜ BAB A29, SÜ K 134, SÜ B 437, SÜ Hafenstraße:
An allen Bauwerken ist die Herstellung eines Berührungsschutzes geplant. Dies ist erforderlich, damit keine unbeabsichtigte Berührung der Oberleitung von der Brücke aus erfolgt.

Bahnsteigbrücke Varel

Die im Bundesverkehrswegeplan verankerte Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven beinhaltet folgende Ausbauziele: Durchgehende Zweigleisigkeit, Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit auf 120 Kilometer pro Stunde und die durchgehende Elektrifizierung der Strecke. Der Bahnhof Varel ist somit Bestandteil der Ausbaumaßnahmen.

Bauwerk steht unter Denkmalschutz

Die im Bahnhof Varel vorhandene Fußgängerbrücke steht unter Denkmalschutz und weist eine Höhe von 4,90 Meter auf. Für das Anbringen einer Oberleitung ist jedoch eine Höhe von 5,70 Meter erforderlich. Die Aufgabe der Planer bestand also darin, sowohl die Elektrifizierung zu ermöglichen als auch die denkmalgeschützte Bausubstanz zu erhalten. Weitere Aufgabe: Das Bauwerk soll barrierefrei werden.

Für die Ingenieure stellte besonders das Bauwerksalters von über 100 Jahren eine Herausforderung dar. Eine mögliche Lösung: die Anhebung des Gesamtbauwerkes. Diese anspruchsvolle Aufgabe wurde seit 2014 sehr aufwendig, stufenweise und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden geplant. Dazu stand die Deutsche Bahn in ständigem Informationsaustausch mit den Denkmalbehörden der Stadt Varel (untere Denkmalbehörde) und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (Fachbehörde).

Auf die Ausschreibung der Bauleistungen Mitte 2017 wurde nur ein Angebot abgegeben. Dieses war finanziell nicht tragbar, was die DB veranlasste, den technischen Lösungsansatz zu überdenken. Ende 2017 wurde daraufhin eine umfassende Neubewertung der technischen Risiken einer möglichen Anhebung vorgenommen. Das Ergebnis dieser Bewertung führte zum Entschluss, die Brücke durch einen barrierefreien Neubau zu ersetzen. Der Antrag zum Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke wurde im Februar 2018 an die Stadt Varel als untere Denkmalschutzbehörde gerichtet, die den Antrag im Juli 2018 ablehnte. Die DB hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben.

In fortlaufenden Gesprächen mit den Denkmalbehörden wurde ein Neubau auf Grundlage der technischen Fakten erläutert und der Stadt Varel eine Mitwirkung beim Gestaltungskonzept einer neuen Brücke zugesagt. Im Februar 2019 bestand schließlich Einvernehmen darüber, dass die Anhebung des Bauwerks zu hohe Risiken birgt und als technische Lösung nicht weiter in Betracht gezogen wird.

Das Landesamt für Denkmalpflege brachte eine neue Variante ins Spiel: Der Mittelteil der bestehenden Fußgängerbrücke wird abgebrochen und eine neue Brücke mit Aufzügen unmittelbar nördlich des Bauwerks errichtet. Über die verbleibenden Treppentürme könnte dann der Neubau erreicht werden. Die Machbarkeit dieser Lösung wird derzeit durch die DB geprüft. Das Ergebnis soll Anfang März 2019 mit den zuständigen Behörden diskutiert werden. Ohne eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich des Denkmalschutzes ist weder die Elektrifizierung noch die Barrierefreiheit am Bahnhof möglich (Stand Februar 2019).

Durchbruch bei der Planung der Fußgängerbrücke

Anfang März 2019 gelang schließlich der Durchbruch. Die Deutsche Bahn kann jetzt die Planungen für die Fußgängerbrücke im Bahnhof Varel vorantreiben. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass die ursprünglich beabsichtigte Anhebung des Gesamtbauwerkes nicht weiterverfolgt wird. Auf Vorschlag des Landesamtes für Denkmalpflege konnte jetzt ein Kompromiss gefunden werden. Der Mittelteil des Bauwerkes wird abgebrochen und nördlich des Bauwerkes durch eine neue und moderne Bücke mit Aufzügen ersetzt. Die verbleibenden Treppenhäuser werden mit der neuen Brücke verbunden und können somit weiter genutzt werden. (Stand März 2019)

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zum Thema Barrierefreiheit

Die Festlegung des Ausstattungsstandards für die Bahnstationen mit Nahverkehr erfolgt durch die dafür zuständige Stelle, die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Die Priorisierung der Maßnahmen findet in Abstimmung mit der DB statt, die als Betreiber der Personenverkehrsanlagen in der Regel alle Baumaßnahmen umsetzt (Bahnsteige, Überdachungen, Aufzüge usw.). Die Umsetzung derartiger Maßnahmen erfolgt in Niedersachsen in dem Programm „Niedersachsen ist am Zug“ (NiaZ), welches derzeit in einer dritten Baustufe (NiaZ 3) geplant und bereits umgesetzt wird. Das Programm beinhaltet die komplette oder teilweise Modernisierung von 44 Bahnhöfen – der barrierefreie Ausbau steht dabei im Vordergrund.

Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Varel erfolgt jedoch im Rahmen der Elektrifizierung der Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven und ist damit nicht Bestandteil des Programms NiaZ. Unabhängig davon muss der barrierefreie Ausbau immer unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und den damit verbundenen technischen Fragestellungen erfolgen.

Bahnübergänge (BÜ)

Im Rahmen der Ausbaumaßnahmen wurden fünf von insgesamt 26 Bahnübergängen zurückgebaut, die verbliebenen 21 wurden ertüchtigt beziehungsweise modernisiert.

Schallschutz

Aktiver Schallschutz

Insgesamt wurden in den PFA 2 und 3 rund 25,5 Kilometer Schallschutzwände mit Höhen von meist drei bis vier Metern über Schienenoberkante installiert.


Passiver Schallschutz

Ergänzend wurden an rund 950 Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Schallschutzfenstern, durchgeführt.

Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Ausgleichsmaßnahmen

  • Begrünung von Böschungen und Bahnseitengräben
  • Entwicklung von Laubgebüschen und Hecken
  • Trassennahe Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
  • Entsiegelung von nicht mehr benötigten Bahnanlagen und Wegeflächen
  • Anbringen von Fledermauskästen und Vogelnistkästen


Ersatzmaßnahmen (ca. 20,7 Hektar)

  • Sanierung von Wallhecken – Umsetzung: LK Ammerland
  • Renaturierung der Moorbäke – Umsetzung: Entwässerungsverband Jade
  • Erstaufforstung und Waldumbau – Umsetzung: Niedersächsische Landesforsten

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Broschüre Gesamtprojekt ABS Oldenburg–Wilhelmshaven (Stand August 2016)

Broschüre Gesamtprojekt ABS Oldenburg–Wilhelmshaven (Stand August 2016)

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