Erschütterungsschutz

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Erschütterungen: spürbarer Schall durch den Zugverkehr

Lärmschutz bei der Deutschen Bahn (Foto: Deutsche Bahn AG/Desiree Sake)
Lärmschutz bei der Deutschen Bahn (Foto: Deutsche Bahn AG/Desiree Sake)

Züge können neben dem hörbaren Schall auch spürbaren Schall in Form von Erschütterungen verursachen. Die durch fahrende Züge erzeugten mechanischen Schwingungen werden über das Erdreich übertragen. Diese breiten sich mit der Entfernung abnehmend im Erdreich wellenförmig aus und können über Fundamente auch auf Gebäude übertragen werden. In den Gebäuden können durch die Schwingungen Wände und Decken vibrieren. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem „sekundärem Luftschall".

Erschütterungen gehören ebenfalls zu den Immissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt werden. Allerdings legen weder das BImSchG, noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Auswirkungen auf die Bausubstanz, wie beispielsweise Risse im Mauerwerk oder Putz, haben die vom Schienenverkehr erzeugten Körperschallwellen jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht.

Schutzsysteme

Zum Schutz vor Erschütterungen setzt die Bahn zum Beispiel besohlte Schwellen ein: Die Betonschwellen mit einer elastischen Kunststoffbeschichtung verringern die Weiterleitung von Schwingungen in das Schotterbett. Nach dem gleichen Prinzip funktionieren elastische Unterschottermatten zwischen Gleisoberbau und dem Untergrund, denn auch sie verhindern die Schwingungsübertragung in benachbarte Gebäude. Besondere Maßnahmen zur Untergrundverfestigung unter dem Bahnkörper können ebenfalls zur Minimierung beitragen.