Schallschutz

Foto: DB InfraGO AG

Schallschutz für eine leise Bahn

Mit ihrem Lärmschutzziel 2030/2050 stellt die Deutsche Bahn gemeinsam mit dem Bund den Menschen in den Mittelpunkt: Bis 2030 wird sie mehr als 800.000 Anwohner:innen von Schienenverkehrslärm entlasten. Das sind mehr als die Hälfte aller Anwohner:innen, die derzeit an belasteten Strecken wohnen. Bis zum Jahr 2050 wird sie dann für alle betroffenen Anwohner:innen den Lärm durch die Schiene gemindert haben.

Grafik: Lärmschutzziel 2030/2050
Grafik: Lärmschutzziel 2030/2050

Gesetzliche Vorgaben

Grafik: Immissionsgrenzwerte bei der Lärmvorsorge
Grafik: Immissionsgrenzwerte bei der Lärmvorsorge

Bei Ausbau- und Neubaustrecken gilt die Lärmvorsorge, die auf den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) basiert. Paragraph 41 des Gesetzes sieht vor, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Welche und wie viele Maßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge umgesetzt werden, ergibt sich aus den von unabhängigen Gutachter:innen errechneten Schallimmissionswerten. Aus dem von ihnen erstellten Schallgutachten werden die aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen abgeleitet. Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Verkehrsprognosen für 2025.

Welche Schallschutzmaßnahmen gibt es?

Entlang der betroffenen Bahnstrecken kommt - abhängig von den Immissionsgrenzwerten - eine Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Aktiv nennt man Maßnahmen wie den Bau von Schallschutzwänden und -wällen, die direkt am Verkehrsweg liegen. Reichen diese aktiven Maßnahmen am Schienenweg nicht aus, werden passive schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden vorgenommen, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und schalldämmenden Lüftern.

Eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Schall ist das „Entdröhnen“ von Brücken. Bei der Überfahrt eines Zuges kann seitlich und unterhalb der Brücke ein Geräusch entstehen, das als Brückendröhnen bezeichnet wird. Im Bereich einiger Stahlbrücken reduzieren akustisch wirksame Unterschottermatten die Schwingungen durch vorbeifahrende Züge und damit die Geräuschentwicklung.

Insgesamt rund 44,5 Kilometer Schallschutzwände

Entlang der Strecke von Oldenburg bis Wilhelmshaven werden Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 44,5 Kilometern gebaut. Die Höhe der Wände variiert von einem bis vier Meter.

PFA 1

Insgesamt werden im PFA 1 rund 15,8 Kilometer Schallschutzwände mit Höhen von meist vier Metern über Schienenoberkante installiert.

Ergänzend sind an rund 2.000 Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Schallschutzfenstern, erforderlich. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde bereits 2013 begonnen.

PFA 2 und 3

In den beiden fertiggestellten PFA 2 und 3 wurden bereits Schallschutzwände mit einer Länge von insgesamt 25,5 Kilometern realisiert.

Ergänzend wurden an rund 950 Gebäuden passive Schallschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Schallschutzfenstern, durchgeführt.

PFA 4

Im Bereich der Ortslage Ellenserdammersiel wurden auf einer Länge von rund 870 Metern beidseitig der Bahnstrecke Schallschutzwände mit einer Höhe von zwei Metern über Schienenoberkante gebaut. Zusätzlich werden auf der Bahnhofsseite in Sande auf rund 430 Metern Länge vier Meter hohe Schallschutzwände errichtet.

In diesem relativ dünn besiedelten Bereich waren an lediglich 25 Gebäuden ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen zum Einhalten der Immissionsgrenzwerte erforderlich. Die passiven Schallschutzmaßnahmen wurden bereits vor Beginn der Bauarbeiten umgesetzt.

PFA 5

Bei 63 Gebäuden wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung eine nur geringe Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ermittelt. Lärmschutzwände sind daher nicht erforderlich. Sofern in den Gebäuden schutzwürdige Räume, wie Schlaf- und Kinderzimmer, betroffen sein sollten, werden passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt.

Bahnverlegung Sande

Im Rahmen des Streckenneubaus werden sieben Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1.500 Metern errichtet. Die Höhen der Wände variieren in Abhängigkeit von der erforderlichen Schutzwirkung zwischen einem und 3,5 Metern über Schienenoberkante.

PFA 6

An der Ortslage Accum wurde bereits 2011 eine 370 Meter lange Lärmschutzwand errichtet. Durch das geplante Kreuzungsgleis im Bereich Ölweiche werden nur an drei Gebäuden Immissionsgrenzwerte geringfügig überschritten. Weitere Lärmschutzwände sind daher nicht vorgesehen, bei schutzwürdigen Räumen in den betroffenen Gebäuden werden passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt.