Grunderwerb

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Grunderwerbsangelegenheiten

Die Entschädigungsregelung für erforderliche Grunderwerbsangelegenheiten wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens mit den betroffenen Eigentümer:innen vereinbart. Darunter fallen zum Beispiel auch die Entschädigungen für den Verlust von Gehölzen oder den Rückbau von Zäunen, Schuppen usw. Die Entschädigungshöhe kann durch unabhängige Sachverständige ermittelt werden.

Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen, die während der Bauzeit als Zufahrten, Lagerflächen, Baustelleneinrichtung oder Arbeitsstreifen und Ähnliches genutzt werden sollen, werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme den Eigentümer:innen/Nutzungsberechtigten zurückgegeben. Miete sowie Entschädigungen für Nutzungsrechte, Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse und etwaige Rekultivierungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahmen werden durch besondere Vereinbarungen geregelt. Auch diese Entschädigungen können durch unabhängige Sachverständige ermittelt werden.