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Bauarbeiten in Oldenburg dürfen fortgesetzt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern sämtliche Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses PFA 1 ohne Auflagen abgelehnt. Die Bauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen Oldenburg und Rastede dürfen somit ausnahmslos durchgeführt werden.

Im neuen Jahr werden die vorbereitenden Tätigkeiten, die vorübergehend unterbrochen wurden, wieder aufgenommen:
Ab Montag, dem 6. Januar, bis Montag, dem 27. Januar, finden gleisnahe Rodungsarbeiten sowie Geo-Scans und gezielte Bohrsondierungen zur detaillierten Untersuchung des Untergrundes auf Kampfmittel statt. Diese Arbeiten werden auf der gesamten bahnrechten Ostseite der Bahntrasse zwischen Pferdemarktbrücke und Neusüdende ausgeführt. Privatgrundstücke werden nur mit Einverständnis der Eigentümer betreten.

Des Weiteren wird begonnen, die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich der Neusüdender Straße einschließlich eines temporären Gleisanschlusses herzustellen. Auf dieser Fläche werden ausgebaute Stoffe aus der Baustelle übergangsweise gelagert.

Alle Arbeiten werden voraussichtlich werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr durchgeführt. Eventuell erforderliche einzelne Nachtarbeiten werden gesondert bekannt gegeben.

Informationen dazu werden zeitnah auf dem BauInfoPortal der Deutschen Bahn veröffentlicht. Hier besteht zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Infomail zu abonnieren, die Sie über alle Fortschritte im Projekt automatisch informiert. bauprojekte.deutschebahn.com/newsletter/subscribe/7301

Termine und Informationen zum Ausbauprojekt Oldenburg–Wilhelmshaven gibt es zudem hier auf dieser Webseite.

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