Sicherer Durchlass für Kleintiere

Kleintierdurchlässe sind zehn Zentimeter hohe und 30 Zentimeter breite Öffnungen in den Sockelelementen von Lärmschutzwänden. Diese ermöglichen bodengebundenen Kleintieren, wie Amphibien und Reptilien, aber auch kleinen Säugetieren, wie Nagetieren und Igeln, die Gleise lokal zu queren. Damit vermeidet oder vermindert die Bahn den Eingriff in deren Lebensräume.

Die Öffnungen in den Sockelelementen der Lärmschutzwände werden als Fertigteile geliefert. Auch bei Gabionenwänden sind solche Kleintierdurchlässe möglich. Hier werden bei der Herstellung der Fundamente Aussparungen eingearbeitet.

Im weiteren Verlauf erstellt die Bahn die Randwege (sowohl bahnseitig als auch auf bahnabgewandter Seite) und passt sie an die Öffnungen an. So können die Tiere ohne Hindernisse die Öffnungen passieren. In Bereichen, in denen die Anpassung des Randweges nicht möglich ist, wie beispielsweise an steilen Böschungen, werden Auf- beziehungsweise Abstiegshilfen in Form von Rampen errichtet.

Vorgesehen sind die Kleintierdurchlässe auf der gesamten Strecke im Planfeststellungsabschnitt 1. Dabei wird nach Möglichkeit in jedes zweite Sockelelement eine Öffnung eingearbeitet. Die Erstellung und Funktionstüchtigkeit der Öffnungen ist ein Begleitprozess der noch auszuführenden Arbeiten und somit noch nicht abgeschlossen.

Fotos: Deutsche Bahn AG/Milena Chryssos (1-2), Deutsche Bahn AG/Peter Pauschert (3-4).

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